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| Wie können sie helfen? |
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KEKS braucht Ihre Hilfe, da wir für unsere Arbeit auf Spendengelder
angewiesen sind, die Mitgliedsbeiträge der betroffenen Familien
reichen bei Weitem nicht für unsere Arbeit aus.
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KEKS ist als "gemeinnützig" steuerlich anerkannt und erhielt
das dzi-Spenden-Siegel für zweckgerichtete und wirtschaftliche
Verwendung der Spendenmittel, sowie zweckdienliche und unmittelbare
Hilfe. |
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Spendenkonto:
KEKS e.V.
Kto. 1 230 790
Landesbank Baden-Württemberg
BLZ 600 501 01
Bitte geben Sie bei Spenden Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine
Spendenbescheinigung für das Finanzamt zusenden können.
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So können Sie KEKS helfen:
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Mit Spenden,
die als Sonderausgabe bei der Steuer absetzbar
sind. Wir schicken Ihnen umgehend eine Spendenbescheinigung
zu.
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Durch Veranstaltungen,
wie Basare, Flohmärkte, Glühweinstände, Chor- oder
Blasmusik ... der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Weisen Sie darauf hin, dass die Veranstaltung einem guten
Zweck dient. Plakate, Transparente und sogar einen kompletten
Infostand stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Feiern, Familienfeste und Jubiläen.
Zeigen Sie Ihren Gästen, dass Sie ein gutes Herz haben
und erbitten Sie anstatt Geschenken Spenden an KEKS.
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Kennen Sie Richter oder Staatsanwälte?
Weisen Sie diese doch auf die Möglichkeit der
Bußgeldzuweisung zu Gunsten von KEKS hin.
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KEKS-Spendenkässchen.
Wir schicken Ihnen gerne Spendenkässchen, die Sie im
Geschäft um die Ecke, im Büro oder im Verein aufstellen
können.
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Presseartikel.
Fragen sie doch bei ihrer lokalen Tageszeitung nach, ob die
Redaktion nicht Interesse an einem Artikel über KEKS hat.
Infomaterial und Musterreportagen stellen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
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Anzeigen in Ihrer Tageszeitung.
Fragen Sie doch mal bei Ihrer Tageszeitung nach, ob es
möglich wäre "nicht verkauften Werbeplatz"
mit einer kostenlosen KEKS-Anzeige zu füllen. Wir stellen
Ihnen gerne dafür geeignete Anzeigenvorlagen in verschiedenen
Größen zur Verfügung.
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